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Verkehrsrechtliche Anordnung zur Straßenfasnet am Schmotzigen Dunschtig

Konstanz – Aus Anlass der Konstanzer Strassenfasnet am Schmotzigen Dunschtig, 16. Februar, gilt für die Altstadt eine verkehrsrechtliche Anordnung.

(Bild: LUM3N/Pixabay)

Demnach werden die folgenden Zufahrten an diesem Tag ab 9 Uhr bis
Fasnetsfreitag, 17. Februar, 1 Uhr für den Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme
von Einsatzfahrzeugen, gesperrt:

  • Inselgasse, ab Einmündung Untere Laube,
  • Kuhgässchen, ab Einmündung Untere Laube,
  • Katzgasse, ab Einmündung Untere Laube,
  • St.-Stephans-Platz, ab Einmündung Untere Laube,
  • Paradiesstrasse, ab Einmündung Obere Laube,
  • Hieronymusgasse, ab Einmündung Obere Laube,
  • Neugasse (östliches und westliches Teilstück), ab Einmündung Bruderturmgasse,
  • Rosgartenstrasse, ab Einmündung Bodanstrasse,
  • Bahnhofstrasse, ab Einmündung Sigismundstrasse,
  • Marktstätte, ab Einmündung Bahnhofplatz,
  • Fischmarkt, ab Einmündung Konzilstrasse,
  • Zollernstrasse, ab Einmündung Konzilstrasse,
  • Hofhalde, ab Einmündung Konzilstrasse,
  • Münsterplatz, in Höhe Anwesen Nr. 11a,
  • Inselgasse, ab Einmündung Konzilstrasse,
  • Brückengasse, ab Einmündung, Konzilstrasse,
  • Klostergasse, ab Einmündung Rheinsteig.

Darüber hinaus wird am Schmotzigen Dunschtig ab 9 Uhr bis Fasnetsfreitag,
12 Uhr, die Zufahrt Hofhalde (ab Einmündung vor der Halde) für den
Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, gesperrt.

Das Bürgeramt weist darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte
Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

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