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Wahlsonntag im Dreispitz Sport und Kulturzentrum

Kreuzlingen – Am Wahlsonntag steht das Dreispitz Sport und Kulturzentrum für die Öffentlichkeit ab 14 Uhr offen. Frühestens um 15 Uhr wird Stadtpräsident Thomas Niederberger die Wahlergebnisse verkünden.

(Bild: Gabi Eder/pixelio.de)

Am 12. März bestellen die Kreuzlinger Wahlberichtigen ihr Parlament mit 40 Mitgliedern für die Legislaturperiode 2023 bis 2027. Vor vier Jahren traten acht Parteien mit 107 Kandidierenden an, in diesem Jahr stellen sich neun Parteien mit insgesamt 140 Kandidierenden zur Wahl. Die Listennummern für die Kreuzlinger Parlamentswahlen 2023 setzen sich wie folgt zusammen:

  • Nr. 1: Die Mitte (Mitte)
  • Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Nr. 3: Grünliberale Partei (glp)
  • Nr. 4: Sozialdemokratische Partei/Gewerkschaften/Jungsozialist*innen (SP/GEW/JUSO)
  • Nr. 5: FDP.Die Liberalen (FDP)
  • Nr. 6: Freie Liste und Grüne (FL/G)
  • Nr. 7: Aufrecht – Schweiz / Aufrecht – Thurgau (AuF CH)
  • Nr. 8: Partei der Secondi (PdS)
  • Nr. 9: Evangelische Volkspartei (EVP)

Listenverbindungen haben folgende Parteien erklärt:

  • Die Mitte (Mitte) mit Evangelischer Volkspartei (EVP)
  • Schweizerische Volkspartei (SVP) mit FDP.Die Liberalen (FDP).

Der Saal des Dreispitz Sport und Kulturamts an der Pestalozzistrasse 17 steht der Bevölkerung und den Medienschaffenden ab 14 Uhr offen. Stadtpräsident Thomas Niederberger wird die Wahlergebnisse frühestens um 15 Uhr verkünden. Anschliessend wird ein Apéro offeriert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

Wählen, aber richtig
Erfahrungsgemäss stimmt und wählt die Mehrzahl der stimmberechtigten Bevölkerung von Kreuzlingen brieflich. Leider zählen – insbesondere bei Wahlen – zahlreiche Stimmen nicht, weil die Wahlunterlagen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht korrekt abgegeben wurden. Im Zusammenhang mit den Erneuerungswahlen des Gemeinderats ist die Wegleitung für die korrekte, briefliche Stimmabgabe zu beachten. Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlzettel abgeben. Dieser gehört ins graue, gelochte Kuvert, das zugeklebt werden muss. Zudem ist der Stimmrechtsausweis bei der brieflichen Stimmabgabe zu unterschreiben. Wird einer dieser Punkte nicht beachtet, ist die Stimmabgabe ungültig. In den Wahlunterlagen ist eine ausführliche Wegleitung für die korrekte Stimmabgabe beigelegt. Bei Unklarheiten helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei gerne weiter, Telefon: 071 677 61 83.

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