Vortrag über neues Erbrecht
Kreuzlingen – Am Montag, 6. März, 17 Uhr, referiert der Rechtsanwalt Felix Müller über das neue Erbrecht im Begegnungszentrum «Das Trösch».
Auf den 1. Januar 2023 ist der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft getreten. Neu ist unter anderem, dass Eltern nun nicht mehr pflichtteilsgeschützt sind und dass der Pflichtteilsanspruch der Nachkommen reduziert wurde, womit der Erblasser neu immer über mindestens die Hälfte seiner Erbschaft frei verfügen kann. Des Weiteren tritt der Pflichtteilsschutz von Ehepartnern neu nicht erst mit der Rechtskraft der Scheidung in Kraft, sondern entfällt bereits mit Einreichung der Scheidungsklage. Gegenüber dem bisherigen Recht kommen Erbverträgen eine verstärkte Bindungswirkung zu.
Der erste Teil der Erbrechtsrevision trägt den geänderten Vorstellungen und den neuen Lebensformen in unserer Gesellschaft Rechnung. Das neue Erbrecht erleichtert es, für den Einzelfall eine individuell angepasste Lösung zu finden und das neue Erbrecht macht es zudem einfacher, eine Unternehmensnachfolge zu organisieren. Das neue Erbrecht räumt uns allen mehr Gestaltungsmöglichkeiten ein. Am 6. März 2023, 17.00 Uhr, referiert Rechtsanwalt Felix Müller im Rahmen der Veranstaltungsreihe «Leben und Gestalten» im Begegnungszentrum «Das Trösch» an der Hauptstrasse 42. Der Eintritt ist frei.