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Gastronomische Nutzungen am Wasser befristet möglich

Thurgau – Mit dem Start der Sommersaison entstehen vielerorts neue Gastro-Angebote. Ein neues Merkblatt des kantonalen Amts für Umwelt zeigt, unter welchen Voraussetzungen gastronomische Nutzungen im bebauten Gebiet am Bodensee, Untersee und Rhein möglich sind.

Thurgau. (Bild: Google Maps)

Die Ufer am Bodensee, Untersee und Rhein sind beliebte Ausflugsziele. Die rechtlichen Hürden für die Errichtung von Bauten und Anlagen entlang der Ufer sind jedoch hoch. Das spüren auch Städte und Gemeinden sowie Gastronominnen und Gastronomen, die ein Angebot aufbauen möchten. Grund ist der Gewässerraum, der laut Bundesgesetz freigehalten werden muss. Faktisch herrscht im Gewässerraum ein Bauvorbot.

Der einfachste Weg, eine gastronomische Nutzung am Wasser umzusetzen, ist eine befristete Bewilligung der Stadt oder der Gemeinde. Das Vorhaben muss dafür ohne fest installierte Bauten und Anlagen auskommen. Die Installationen müssen mobil sein und jederzeit ohne nennenswerten Aufwand verschoben werden können. Nebst der kommunalen Bewilligung braucht es eine Zustimmung des Amts für Umwelt (AfU), das für den Vollzug des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes zuständig ist.

Dauerhafte Gastrobauten und -anlagen sind nur ausnahmsweise möglich, wobei die Ausnahmen gemäss Bundesgericht restriktiv zu handhaben sind. Bedingung ist, dass die Bauten und Anlagen in dicht überbauten Gebieten liegen und zonenkonform sind. Das AfU muss der Unterschreitung des Gewässerabstands mit einer Ausnahmebewilligung zustimmen, damit eine Baubewilligung erteilen werden kann.

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2 thoughts on “Gastronomische Nutzungen am Wasser befristet möglich

  1. Manfred Dossenbach

    Wie sieht das eigentlich für dieses STEDI Schiff in Ermatingen aus. Das ja dort ohne richtige Bewilligung – ein regelrechter GASTRO Betrieb auf dem Wasser bzw. am Hafen ist. Ebenfalls legt dieses Schiff wahrscheinlich auf nicht konform im Winter am Kopf des Steges an. Diese Betreiber machen was sie wollen. Wäre sicher mal ein Bericht wert, was da los ist?

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    1. Doris Müller

      Richtig, ja es wurde ein Konzessionsgesuch von der „MS Kreuzlingen“ = Stedi Schiff = Heinz Haunschild eingereicht. Dabei kam es zu 12 Einsprachen. Der Betreiber muss bzw. müsste bis 31. Mai 2023 folgendes einreichen:
      – detailliertes Betriebskonzept, Lärmprognose, Massnahmen zur vorsoglichen Begrenzung der Lärm, Geruch- und Lichtmissionen, Parkierungskonzept, Konzept über die Abwasserentsorung, Abmessung des Schiffs, insb. Tiefgang, Angabe zur Höhe des Seegrundes im Bereich Stationierungsfläche. Leider hat man seitens der Gemeinde bzw. des Kantons nichts mehr gehört. Das Stedi Schiff macht fröhlich weiter?

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