Verwaltungsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Kreuzlingen – Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau weist die Stimmrechtsbeschwerde in Zusammenhang mit der Volksabstimmung «Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese» vom 27. November 2016 ab.
Das Verwaltungsgericht kommt zusammenfassend zum Schluss, «dass die Stimmberechtigten über einen Objektkredit für einen Neubau eines zentralen Stadthauses, den Bau einer Tiefgarage und die Neugestaltung der Festwiese am Standort Bärenplatz/Festwiese für maximal 47.5 Mio. Franken abgestimmt haben. Darüber wurde in der Abstimmungsbotschaft nicht unwahr oder unsachlich orientiert. «Auch sei dem …
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