Einfuhrbestimmungen für Feuerwerkskörper

Kreuzlingen/Konstanz – In den Tagen vor Silvester stellt das Grenzwachtkorps jeweils fest, dass Feuerwerk zahlreich eingeführt wird. Dabei gilt es, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.
Nicht mehr als 2.5 Kilogramm Feuerwerksköprer sind pro Person erlaubt. (Bild: Grenzwachtkoprs GWK))
Wer Feuerwerkskörper importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Im Reisenden- und Grenzverkehr dürfen jedoch pro Person pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken bis zu einem Gesamtgewicht von …
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