Erleichterte Bewilligungen für Fachkräfte aus Drittstaaten

Thurgau – In Anbetracht des Fachkräftemangels hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Bewilligungsverfahren für qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erleichtert. Dadurch erhalten diese Personen schneller eine Arbeitsbewilligung, sofern das im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. Das Thurgauer Amt für Wirtschaft und Arbeit kann dadurch den vom Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen besser Rechnung tragen.
Fachkräfte. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)
Ausländische Arbeitskräfte stammen zum grössten Teil aus der EU. Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz – EU erfolgt der Stellenantritt von EU-Staatsangehörigen in der Schweiz unkompliziert über das Migrationsamt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus sogenannten Drittstaaten benötigen hingegen eine Bewilligung des Kantons und teilweise auch des Bundes. Diese …
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